Urheberrecht

Das österreichische Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist der Rahmen, der die Entstehung von geistigem Eigentum und darauf aufbauenden Rechten innerhalb Österreichs regelt. Den Aufbau und Geltungsbereich des österreichischen Urheberrechts erklärt die Plattform open-access.net, auch das Österreichische Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz bietet einen einführenden Überblick an. Eine Einführung zu den Themen Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte sowie deren Unterscheidung und die Konsequenzen der Rechtslage für die Möglichkeiten, klassische wissenschaftliche Publikationen (Artikel, Bücher) Open Access verfügbar zu machen, bietet die Open Access Plattform der Universität Wien.

Lehre und Urheberrecht

Die Frage, wie urheberrechtlich geschütztes Material in der Forschung und insbesondere in der Lehre verwendet werden kann, beantwortet der von der Universität Wien zur Verfügung gestellte Leitfaden "Lehren mit (digitalen) Medien" sowie der Leitfaden "Urheberrecht für Lehrende" der Vetmeduni Vienna. Eine aktuelle Ressource (2018) zu offenen Lehrmaterialien bitet die Universität Graz mit ihrem "Leitfaden für die Erstellung von Open Educational Resources" an.
 

Urheberrecht im internationalen Kontext

Die genannten Ressourcen bieten Orientierung zum Umgang mit dem Urheberrecht innerhalb Österreichs, da Urheberrecht Sache der nationalen Gesetzgebung ist (Territorialprinzip) und sich daher von Land zu Land unterscheidet. Die Gültigkeit von urheberrechtlichen Ansprüchen jenseits der Landesgrenzen wird durch internationale Abkommen geregelt. Da die Forschung im 21. Jahrhundert auf internationalem Parkett und vielfach im digitalen Raum stattfindet, können Urheberrechtsgesetze anderer Länder für die rechtliche Situation von verwendetem oder geschaffenem Material von Bedeutung sein. Einen Überblick zu den nationalen Eigen- und Spielarten der europäischen Urheberrechtsgesetzgebungen bietet das European Union Intellectual Property Office Observatory. Die EU arbeitet im Moment an der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt, mittels der das Urheberrecht reformiert, an die Realitäten der digitalen Welt angepasst und EU-weit vereinheitlicht werden soll. Der Entwurf ist umstritten und wird auf der CREATe Website des RCUK Centre for Copyright and New Business Models in the Creative Economy genauer erklärt.

Bildrechte

Fragen zu Bildrechten, sowohl aus urheberrechtlicher als auch aus datenschutzrechtlicher Perspektive, beantwortet der Blog fotorecht-seiler.eu, wobei der Autor sich auf die bundesdeutsche Rechtslage konzentriert. Erklärungen zur österreichischen Rechtslage von Bildern und Videos findet man auf saferinternet.at und mit Fokus auf die Verwendung von Bildmaterial in der Forschung in der vom Büro Studienpräses der Universität Wien zur Verfügung gestellten "Checkliste 'Bildnutzung' in wissenschaftlichen Arbeiten". Zum Rechtsstatus von Kulturerbe-Digitalisaten informiert die Broschüre "Rechtliche Rahmenbedingungen für Digitalisierungsprojekte von Gedächtnisinstitutionen" (aus bundesdeutscher Perspektive). 

Urheberrechtskonformes Zitieren

Eine Definition dessen, was (nach deutschem Recht) ein Zitat ist und eine Darstellung, wie urheberrechtskonform zitiert wird, findet sich auf der Website der deutschen Rechtsanwaltskanzlei Gulden Röttger.
 

Urheberrecht und der digitale Raum

Im digitalen Raum werden neben klassischen Forschungsquellen und Publikationsformen wie Aufsätzen und Büchern auch Forschungsdaten ein zunehmend urheberrechtlich relevantes Thema. In welcher Form Daten oder Datenbanken urheberrechtlich geschützt sind und welche Konsequenzen das für ihre Verarbeitung oder Publikation hat, erklärt für die Geisteswissenschaften die von DARIAH-DE veröffentlichte Handreichung "Forschen in der digitalen Welt". Einen international orientierten Überblick der zu beachtenden Fragen und wesentlichsten Quellen bietet auch die Checkliste "Copyright and Creator Rights in DH Projects"